ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Renew Unihoc Zone Group AG erbringt ihre Lieferungen und Leistungen in der Schweiz auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Anders lautende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur nach entsprechender schriftlicher Bestätigung durch die Renew Group.

 

1. VERTRAGSABSCHLUSS 

Offerten von der Renew Group gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Ein Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn Renew nicht innert zwei Werktagen nachdem Tag des Bestellungseingangs widerspricht.

 

2. PREISE

Die Preise der Produkte von der Renew Group können jederzeit ändern. Vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Vereinbarung gelten für den einzelnen Kaufvertrag die Preise gemäss den zum Zeitpunkt des Bestellungseingangs gültigen Preislisten. Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer in CHF, ab Lager Renew.

 

3. ZAHLUNGSKONDITIONEN

Die Bezahlung erfolgt per Rechnung oder Kreditkarte. Nach Erhalt Ihrer Bestellung führen wir eine Standard-Vorautorisierungsprüfung der von Ihnen zur Zahlung verwendeten Karte durch, um sicherzustellen, dass das Konto eine ausreichende Deckung aufweist, um die Transaktion durchführen zu können. Die Waren werden erste versendet, wenn diese Vorautorisierungsprüfung abgeschlossen wurde. Ihre Karte wird bei Annahme des Auftrags belastet. Renew behält sich vor, nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern.

Wir liefern die Bestellungen mit beigelegter Rechnung (Zahlungskonditionen 10 Tage netto). Die Rechnung ist gut sichtbar auf dem Paket in einer Plastik-Schutzfolie angebracht.

Bei Rücksendung der bestellten Ware erfolgt eine Gutschrift auf das verwendete Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde.

 

4. PORTO- UND VERSANDSPESEN

Versandart, Versandweg und Verpackung werden durch Renew bestimmt. Renew ist nicht für die Rücknahme von Leergut (Kartons, Plastik, etc.) verantwortlich. Alle Bestellungen werden in die ganze Schweiz und Liechtenstein portofrei ausgeliefert. 

 

5. NUTZEN UND GEFAHR LIEFERFRISTEN

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Lieferung ab Lager von Renew auf den Kunden über. Renew übernimmt keine Garantie für die Lieferfähigkeit der bestellten Ware. Unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit am Lager erfolgt die Lieferung in der Regel innert 3 - 5 Werktagen ab Bestellung. Ab Zeitpunkt des Versands kann die Sendung mittels Track & Trace-Nummer verfolgt werden. Renew übernimmt indessen keinerlei Haftung für Lieferverzug. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als separater Kaufvertrag.

 

6. GEWÄHRLEISTUNG

Der Kunde hat die Lieferungen von Renew unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind Renew innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, gilt die Lieferung als genehmigt und es können – unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel – keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Sind die Gewährleistungsansprüche berechtigt, verpflichtet sich Renew zur Nachlieferung mängelfreier Ware. Weitere Gewährleistungsansprüche wie Minderung oder Wandlung bestehen nicht. Zudem wird jegliche Schadenersatzpflicht für Mängelfolgeschäden wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

7. WARENRÜCKSENDUNGEN

Jeder Rückgabewunsch muss innert 14 Tagen nach erfolgter Lieferung der Auftragserfassung von Renew Unihoc Zone Group AG gemeldet werden. Für die Rücknahme der gelieferten Ware werden Auftragsnummer, Artikelnummer sowie Anzahl der einzelnen Artikel benötigt. Durch Renew Unihoc Zone Group AG verursachte Falschlieferungen werden ohne Abzug und auf Kosten von Renew zurückgenommen. Bei folgenden Punkten kann eine nicht durch Renew Unihoc Zone Group AG verschuldete Warenrücknahme trotz vorheriger Zustimmung nicht erfolgen:

a) bei angebrochenen, beschädigten, verschmutzten oder beschrifteten Originalverpackungen

b) bei Produkten, die von Renew Unihoc Zone Group AG zwischenzeitlich aus ihrem aktuellen Verkaufsprogramm gestrichen wurden oder eine Ausführungsänderung erfahren haben

c) bei überalterten (z.B. Verpackungsänderung) oder verfallenen Produkten

d) bei Produkten mit Sonderanfertigungen/kundenspezifischen Produkten (z.B. Massanfertigungen)

e) bei bereits getragenen Produkten wie z.B. Sport-Kompressionsstrümpfen etc.

 

8. ANWENDBARES RECHT

Die einzelnen Vertragsverhältnisse unterstehen schweizerischem materiellen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Renew.