ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Cosanum AG erbringt ihre Lieferungen und Leistungen in der Schweiz auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Anders lautende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur nach entsprechender schriftlicher Bestätigung durch Cosanum.

 

1. Vertragsabschluss 

Offerten von Cosanum gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Ein Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn Cosanum nicht innert zwei Werktagen nachdem Tag des Bestellungseingangs widerspricht.

2. Preise

Die Preise der Produkte von Cosanum können jederzeit ändern. Vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Vereinbarung gelten für den einzelnen Kaufvertrag die Preise gemäss den zum Zeitpunkt des Bestellungseingangs gültigen Preislisten. Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer in CHF, ab Lager Cosanum.

3. Zahlungskonditionen

Die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte oder Paypal. Akzeptiert sind Mastercard, Visa und Postkarte. Nach Erhalt Ihrer Bestellung führen wir eine Standard-Vorautorisierungsprüfung der von Ihnen zur Zahlung verwendeten Karte durch, um sicherzustellen, dass das Konto eine ausreichende Deckung aufweist, um die Transaktion durchführen zu können. Die Waren werden erste versendet, wenn diese Vorautorisierungsprüfung abgeschlossen wurde. Ihre Karte wird bei Annahme des Auftrags belastet. Cosanum behält sich vor, nur gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern.

Bei Rücksendung der bestellten Ware erfolgt eine Gutschrift auf das verwendete Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde.

4. Porto- und Versandspesen

Versandart, Versandweg und Verpackung werden durch Cosanum bestimmt. Cosanum ist nicht für die Rücknahme von Leergut (Kartons, Plastik, etc.) verantwortlich. Liegt der Bestellwert unter CHF 100.- wird eine Auftragspauschale von CHF 10.- für Porto und Verpackung erhoben. Bestellungen über CHF 100.- werden in die ganze Schweiz und Liechtenstein portofrei ausgeliefert. Für vom Kunden verlangte Express-Sendungen werden die entsprechenden Mehrauslagen in Rechnung gestellt.

5. Nutzen und Gefahr Lieferfristen

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Lieferung ab Lager von Cosanum auf den Kunden über. Cosanum übernimmt keine Garantie für die Lieferfähigkeit der bestellten Ware. Unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit am Lager erfolgt die Lieferung in der Regel innert 3 - 5 Werktagen ab Bestellung. Ab Zeitpunkt des Versands kann die Sendung mittels Track & Trace-Nummer verfolgt werden. Cosanum übernimmt indessen keinerlei Haftung für Lieferverzug. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als separater Kaufvertrag.

6. Gewährleistung

Der Kunde hat die Lieferungen von Cosanum unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind Cosanum innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde dies, gilt die Lieferung als genehmigt und es können – unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel – keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Sind die Gewährleistungsansprüche berechtigt, verpflichtet sich Cosanum zur Nachlieferung mängelfreier Ware.Weitere Gewährleistungsansprüche wie Minderung oder Wandlung bestehen nicht. Zudem wird jegliche Schadenersatzpflicht für Mängelfolgeschäden wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7. Warenrücksendungen

Jeder Rückgabewunsch muss innert 14 Tagen nach erfolgter Lieferung der Auftragserfassung von Cosanum AG gemeldet werden. Bei Zustimmung der Warenrücknahme durch Cosanum AG wird die Retouren-Bearbeitungsnummer bekannt gegeben. Für die Rücknahme der gelieferten Ware werden Auftragsnummer, Artikelnummer sowie Anzahl der einzelnen Artikel und die Retouren-Bearbeitungsnummer benötigt. Durch Cosanum AG verursachte Falschlieferungen werden ohne Abzug und auf Kosten von Cosanum zurückgenommen. Bei folgenden Punkten kann eine nicht durch Cosanum AG verschuldete Warenrücknahme trotz vorheriger Zustimmung nicht erfolgen:

a) bei angebrochenen, beschädigten, verschmutzten oder beschrifteten Originalverpackungen

b) bei Produkten, die von Cosanum AG zwischenzeitlich aus ihrem aktuellen Verkaufsprogramm gestrichen wurden oder eine Ausführungsänderung erfahren haben

c) bei überalterten (z.B. Verpackungsänderung) oder verfallenen Produkten

d) bei Produkten mit Sonderanfertigungen/kundenspezifischen Produkten (z.B. Massanfertigungen)

e) bei bereits getragenen Produkten wie z.B. Sport-Kompressionsstrümpfen etc.

8. Anwendbares Recht

Die einzelnen Vertragsverhältnisse unterstehen schweizerischem materiellen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Cosanum.